Autorenhonorar und Steuern - einfach erklärt

Wenn du als Autorin oder Autor mit dem Verkauf von Büchern Geld verdienst, musst du steuertechnisch einige Dinge beachten. Das Finanzamt hat da natürlich seinen Blick drauf. Wann du aktiv werden und was du dem Staat melden musst, erklärt dir unsere Gastautorin Kia Kahawa.
Stand: Januar 2022

Inhaltsverzeichnis

Buch auf Schreibtisch

Was muss ich mit meinem ersten Autorenhonorar tun?

Die meisten Autorinnen und Autoren schreiben aus Leidenschaft. Trotzdem erhoffen sich natürlich viele, mit ihren Werken Geld zu verdienen. Vom Schreiben leben zu können, ist ihr großer Traum. Aber hast du dir bereits Gedanken darum gemacht, was du tun musst, sobald du mit dem Schreiben Geld verdienst? Wie alle anderen Einnahmen muss der Verdienst aus der schriftstellerischen Tätigkeit (also dein Autorenhonorar) in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt will über jeden relevanten Gewinn informiert werden. In diesem Artikel erklären wir dir, was du zu tun hast, sobald du mit dem Schreiben Geld verdienst.

Nebentätigkeit oder Liebhaberei?

Laptop tippen von oben

Ganz am Anfang steht immer die Frage: Handelt es sich bei deiner schriftstellerischen Tätigkeit um eine Nebentätigkeit oder um Liebhaberei? Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um Liebhaberei, wenn du nicht das Ziel verfolgst, mit dem Schreiben langfristig Gewinn zu erzielen. Willst du Gewinn erzielen, ist es eine Nebentätigkeit, die du anmelden und angeben musst. Dann wird es ein wenig komplizierter. Erwirtschaftest du Gewinne über 410,00 Euro pro Jahr, wird deine Schriftstellertätigkeit zunächst als Nebentätigkeit eingestuft.

Machst du jährlich Verluste, erhältst du womöglich einen vorläufigen Steuerbescheid: Bis zu fünf Jahre lang kannst du, genau wie bei einem neu gegründeten Unternehmen, das erst aufgebaut wird, Verluste machen und durch die Gewinnerzielungsabsicht eine Nebentätigkeit ausüben. Kommst du innerhalb der fünf Jahre nicht aus der Verlustzone raus, werden deine Steuerbescheide rückwirkend zur Liebhaberei aberkannt und du zahlst alle Steuerersparnisse zurück, die du aufgrund der vorübergehenden Einstufung als Nebentätigkeit erhalten hast. Das Finanzamt entscheidet tatsächlich aber stets im Einzelfall, wie es die Autor*innen einstuft.

Melde deine Autorentätigkeit an

Verfolgst du mit dem Schreiben Gewinnerzielungsabsichten, musst du die Autorentätigkeit anmelden. Dazu füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf den ersten Blick erscheint der Fragebogen erstmal lang und kompliziert. Die meisten Felder sind für Autorinnen und Autoren aber überflüssig. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens findest du im E-Book „Autoren an die Steuer“. Wie alle anderen Erwerbstätigen sind auch Freiberufler dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Beziehst du den Großteil deines Einkommens durch das Schreiben, musst du dich bei der Künstlersozialkasse (KSK) melden. Du bleibst in deiner Krankenversicherung versichert – doch die KSK leistet die Arbeitgeber-Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wahlweise kannst du dich freiwillig gesetzlich bei deiner Krankenkasse versichern lassen – dann kannst du auf eine Renten- und Arbeitslosenversicherung verzichten. Die Sozialabgaben sind dabei von deinem Einkommen abhängig. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger.

Als Autor*in ein Gewerbe anmelden

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du, genauso wie deine jährliche Steuererklärung, beim für dich zuständigen Finanzamt ab. Verdienst du dein Geld nur mit dem Schreiben von Büchern, benötigst du keinen Gewerbeschein. Ist dein Ziel aber beispielsweise ein eigener Shop für deine Bücher, Merchandise und andere käuflich erwerbbare Produkte, musst du ein Gewerbe anmelden. Das geht am einfachsten im örtlichen Gewerbeamt. In kleineren Orten ist dieses oft mit dem Ordnungsamt zusammengelegt. Die Gewerbeanmeldung kostet einen mittleren zweistelligen Betrag zwischen 10 und 60 Euro. Dieser Betrag ist dann deine erste Betriebsausgabe!

Die wichtigsten Punkte in der Gewerbeanmeldung sind der Startzeitpunkt und die Art des Gewerbes. Das Datum kann dabei auch wenige Wochen bis Monate in der Vergangenheit liegen, falls du zur Antragsstellung bereits gewerbliche Tätigkeiten mit deinem Geschäft ausgeübt und in Rechnung gestellt hast. Bei der Art des Gewerbes kommt es stark auf dein Vorhaben an. Dienstleistungen, Handel oder ein Verlag sind allesamt möglich. Wenn du unsicher bist, kannst du die Tätigkeit auch allgemein beschreiben. Wichtig ist aber, dass rauszulesen ist, was du in deinem Gewerbe tust.

Schreibblock und Stift

Handelt es sich um ein Gewerbe, musst du dich auch bei der Industrie- und Handelskammer in deiner Region (IHK) anmelden. Das machst du ebenfalls über das Gewerbeamt. Freie Berufe wie der von Autorinnen und Autoren müssen in der Regel nicht bei der IHK angemeldet werden. Ausnahmen gibt es aber. Hast du dich bei der Rechtsform des freien Berufs beispielsweise für eine GmbH oder UG entschieden, muss auch diese bei der IHK verzeichnet werden. Gesellschaften bieten den Vorteil, dass du nicht mit deinem Privatvermögen haftest. Allerdings bist du dann dazu verpflichtet, Buch zu führen und Umsatzsteuer zu berechnen, was du im freien Beruf nicht tun musst. Außerdem brauchst du ein Geschäftskonto, um deine privaten Einnahmen von denen deines Unternehmens zu trennen. Dieser Schritt bietet sich aber nur an, wenn du vorhast, sehr viel Kapital in dein Unternehmen zu stecken und auf lange Sicht größere Pläne mit deiner schriftstellerischen Selbstständigkeit zu verfolgen – etwa, wenn du als Teil eines Autorenkollektivs unternehmerisch tätig werden oder einen Selbstverlag gründen willst.

Autorenhonorar, Einnahmen und Ausgaben

verdienst preise honorar selfpublishing (10)

Verdienst du mit dem Schreiben Geld, wirst du auch Geld für das Schreiben ausgeben. Hier greift der bekannte Satz: „Man muss Geld ausgeben, um Geld zu verdienen.“ Die Einnahmen lassen sich meist verhältnismäßig leicht zusammenrechnen. Egal, ob es sich um Autorenhonorar, Dienstleistungen wie Sensitivity Reading, Testlesen oder Texterhonorare handelt, jeder Cent muss ordnungsgemäß belegt und angegeben werden. Da du für jede Einnahme eine Rechnung schreibst, behältst du hier die Übersicht und es sollten keine größeren Probleme auftreten.

Bei den Ausgaben kann sich über das Jahr einiges ansammeln und der Überblick verloren gehen. Organisiere all deine Belege von Anfang an, um immer darauf zurückgreifen zu können. Zu den Betriebsausgaben gehört alles, was du im Rahmen deiner schriftstellerischen Tätigkeit investierst. Gängige Dienstleistungen wie Korrektorat, Lektorat und die Buchsatzerstellung erklären sich von selbst. Über die Zeit fallen als Autor*in aber weitere Kosten an, die davon abhängig sind, was genau du tust. Fährst du jährlich zu den Buchmessen im Land, um dort an einem Stand deine Werke zu präsentieren? Sowohl die Miete für den Stand als auch die Reisekosten sind Betriebsausgaben. Verschickst du deine Bücher per Post an Leserinnen und Leser? Die Versandkosten können ebenfalls über dein Unternehmen laufen. Der neue Laptop, den du nur fürs Schreiben nutzt, Fortbildungen, Werbung in Form von Visitenkarten und Flyern oder das Papier für den Drucker – das sind allesamt Betriebsausgaben. Für die Steuererklärung deines freien Berufs musst du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Alle Einnahmen und Ausgaben werden in diesem Formular gegenübergestellt und so der Gewinn berechnet. Das erste Autorenhonorar aus deiner Tätigkeit als Autor*in bringen die ein oder andere Verpflichtung mit sich.

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich so schnell wie möglich um diese Dinge kümmern. Dann steht deinem neuen Leben als Autorin und Autor nichts mehr im Wege.

kia kahawa
Kia KahawaGastautorin
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Kia Kahawa ist Unternehmerin im Bereich der schriftstellernahen Dienstleistungen. Bei Kia und ihrem Team erhalten Selfpublisher*innen kompetente Beratung sowie professionelle Leistungen wie Korrektorat, Lektorat und Buchsatz. Mit ihrer Blogreihe „Autoren an die Steuer“ hat sie schon tausende junge Schriftstellende durch den Paragraphendschungel geführt. Mehr Informationen finden Sie auf Kias Webseite.

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